Grundqualifikation
Lenker(innen)  von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Gütern,  haben in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen Fahrerqualifizierungsnachweis (Code 95) mitzuführen.
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Obligatorische Weiterbildung
In Zukunft müssen alle Lenker(innen), die im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, eine besondere Qualifikation nachweisen.
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GRUNDQUALIFIKATION

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ALLE 5 JAHRE NACHWEIS ÜBER 35 STD. WEITERBILDUNG